Basler Bäume sind geschützt

Basel geniesst den Ruf einer grünen Stadt. Doch in den Sechzigerjahren gerieten die Grünzonen und der Baumbestand durch Bautätigkeit und Strassenbau unter Druck. Es waren umweltbewusste Bürger, die mit einer Volksinitiative der Zerstörung Einhalt geboten: Basel erhielt ein fortschrittliches Baumgesetz.

In jüngerer Zeit kam es jedoch über die Auslegung des Gesetzes wiederum zu Auseinandersetzungen von Bevölkerung, Naturschutzorganisationen und den zuständigen Behörden. Grosse Resonanz haben Baumfällaktionen im Kannenfeld- und Schützenmattpark oder unterhalb der Pfalz gefunden. Hauptkritikpunkt: Die Fällungen widersprächen dem Geist des Baumschutzgesetzes.

Das Basler Baumschutzgesetz ist eindeutig: Bäume ab einem gewissen Stammumfang sind geschützt und dürfen nicht gefällt werden - ausser es sind klare Bedingungen erfüllt.

An vielen Orten hat sich der WWF Region Basel gegen unnötige Fällungen von Stadtbäumen eingesetzt: St. Alban-Tor-Anlage, verschiedene Pärke und Alleen sowie jüngst an der Margarethenstrasse und im Margarethenpark.

Nach langjährigen Bemühungen konnte erreicht werden, dass die Baumschutzkommission geordnet ihre Funktion wahrnimmt. Insbesondere muss sie Fällvorhaben der Stadtgärtnerei überprüfen - sie kann dies ja nicht selbst tun. Der WWF hat sich deshalb in jüngerer Zeit weitgehend zurückgezogen und überlässt die Überprüfung der Kommission.

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