Antiökologischer Geist im Baselbiet

Medienmitteilung, 7. 5. 2007

Nun haben auch im Baselbiet Stimmungspolitiker nach dem Zürcher Vorbild das Verbandsbeschwerderecht entdeckt. Mit denselben Scheinargumenten wird nun gegen die Ökologie gefochten.

Durch eine SVP-Landratsmotion soll das Verbandsbeschwerderecht bei kantonalen und kommunalen Nutzungsplanungen abgeschafft werden. Gemäss der Motion ist das Anliegen explizit gegen den VCS gerichtet, der «nach den bekannt gewordenen Verhinderungseinsprachen» nun dazu übergegangen sei, «Einsprachen zu […] Überbauungen in Wohnzonen einzureichen».

Dabei stammt von den 83 Einsprachen 2004 gegen Planungsvorlagen der Gemeinden gerade eine von einem Verband. Der WWF Region Basel hat in den letzten fünf Jahren keine Einsprache gegen Nutzungsplanungen eingereicht. Die beiden Einsprachen des VCS, welche Anlass für die Motion darstellten, haben sich längst erledigt. Weitere sind nicht gefolgt, womit sich die Behauptung des Motionärs, der VCS sei «nun dazu übergegangen», auf dieser Ebene zu operieren, als falsch erweist.

Der Motion, welche anprangert, dass das Verbandsbeschwerderecht im Raumplanungs- und Baugesetz «die Bauverhinderungspolitik perfekt» mache und das Bauwesen lähme, entbehrt damit eine materiellen Grundlage. Dies hält auch der Regierungsrat fest: «… eine effektive Einflussnahme von kantonalen Umweltorganisationen auf kantonale und kommunale Nutzungsplanungen [blieb] bisher weitgehend [aus]». (Vorlage S. 9) Das angebliche Problem, welches mit der Gesetzesänderung gelöst werden soll, besteht somit gar nicht. Die Gesetzesänderung ist eben auch nicht materiell, sondern politisch motiviert.

Folgen der Gesetzesänderung
Daraus zu schliessen, eine Aufhebung des Verbandsbeschwerderechtes im Raumplanungs- und Baugesetz für Nutzungsplanungen bliebe folgenlos, wäre jedoch unangemessen. Es ist als potenzielles Recht für den Vollzug der Natur- und Umweltschutzgesetzgebung wichtig, da in kommunalen Nutzungsplanungen eine Vielzahl umweltrelevanter Details geregelt werden. So etwa Naturschutz-, Gewässerschutzzonen, Schutz des Landschaftsbildes u.a.

Dass das Verbandsbeschwerderecht wenig zum Einsatz kam, kann auch kein Grund für dessen Abschaffung sein. Das lässt sich mit Kapazitätsfragen, Schwerpunktsetzung und insbesondere auch damit erklären, dass in unserer Region insgesamt ein weitgehend korrekter Umgang mit den Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes gepflegt wurde. Die Verbandsbeschwerde hat als potenzielles Recht ihre Wirkung im präventiven Sinne, indem Aspekte von Natur und Landschaft stärker beachtet werden. Zudem greift das Verbandsbeschwerderecht frühzeitig bereits in der Planung und ermöglicht eine Optimierung von Vorlagen.

Leider müssen wir feststellen, dass das Recht der Verbandsbeschwerde, welches den Naturschutzverbänden als juristisches Instrument beim Gesetzesvollzug übergeben wurde, nun zum Objekt politischer Auseinandersetzungen geworden ist.

Zwischen unserer Organisation und den Gemeinden hat bisher ein durchwegs positives Verhältnis der Kooperation bestanden. Einen ebenso korrekten Austausch haben wir mit sämtlichen Parteien, der Verwaltung oder mit der Regierung geführt, und wir können trotz unterschiedlicher Auffassungen in Sachfragen die Vehemenz, mit der hier nun ein Feindbild geschaffen wird, nicht nachvollziehen.

Wie schreibt die CVP in einer Stellungnahme (2007): «Ohne das Verbandsbeschwerderecht ist die Umsetzung der Umweltgesetze nicht gewährleistet. Wir sollten nicht nur zu unseren Staatsfinanzen Sorge tragen, sondern auch zu den natürlichen Ressourcen in unserem Lande.»

Jost Müller

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