Verbesserung für Gemeinden

Medienmitteilung 30. September 2008

Vernehmlassungsantwort des WWF Region Basel
Änderung des Baselbieter Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Mobilfunkanlagen

Wir begrüssen es, dass mit der geplanten Gesetzesänderung die Gemeinden den notwendigen Handlungsspielraum zur Lenkung der Mobilfunkantennenstandorte erhalten. Sie können etwa aufgrund ihrer bau- und planungsrechtlichen Zuständigkeit Gebiete definieren, in denen keine Antennen errichtet werden sollen - um damit die Wohnqualität oder den Quartiercharakter zu wahren oder um Wertverluste zu vermeiden. Umweltrechtliche Gründe können jedoch nicht angeführt werden; hier gilt die Bundesregelung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Damit die Gemeinden die ortsplanerischen Möglichkeiten überhaupt nutzen können, muss jedoch die Beweislast umgekehrt werden: Es ist für Gemeinden kaum oder nicht möglich zu belegen, dass "antennenfreie" Gebiete die qualitativ gute Mobilfunkversorgung und den Wettbewerb unter den Anbietern nicht beeinträchtigen, wie dies Paragraph 52a fordert. Der Mobilfunkanbieter hat vielmehr im konkreten Fall nachzuweisen, dass die beiden Anforderungen nicht erfüllt werden, falls er eine Antenne in einem Gebiet errichten möchte, dass von der Gemeinde als "antennenfrei" definiert wurde.

Weiter begrüssen wir es, dass ein Mobilfunkanbieter mit der Gemeinde eine Einigung suchen muss, bevor ein Baugesuch aufgelegt wird. Wir wünschen uns jedoch ein klares Bekenntnis des Kantons zu seiner Koordinationspflicht im Siedlungsgebiet und vor allem auch für Ausnahmefälle ausserhalb der Bauzone. Hier ist es speziell Aufgabe des Kantons, die Standortoptimierung mit integrierten Antennenbauten auf Hochspannungsleitungen, Eisenbahnanlagen, bestehenden Mobilfunkanlagen oder Brücken zu ermöglichen. Dies übersteigt den Handlungsbereich der Gemeinden.

Wir wünschen uns auch klarere Aussagen des Kantons zu den ausnahmsweise zulässigen Antennen ausserhalb der Bauzone, weiter Empfehlungen zum Ortbildschutz sowie eine verbindliche Vorgabe dazu, dass Antennen auch innerorts primär integriert errichtet werden müssen und nur begründet von den örtlichen Zonenvorschriften abweichen dürfen.

Parallel zur aktuellen Grossratsvorlage im Stadtkanton befürworten wir, auch in Baselland die Möglichkeit für unangemeldete Kontrollen der Grenzwerteinhaltung einzuführen. Der Kanton hat beim Vollzug der Bundesvorgaben zu nichtionisierender Strahlung durchaus Handlungsspielraum, der auch genutzt werden sollte.

> Stellungnahme

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