Richtplanänderungen BL 2011/2012: Naturverbände unzufrieden

Vernehmlassung: Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft; Anpassung 2011
Medienmitteilung, 29. August 2012

BNV, SL, Pro Natura und WWF  haben die gemeinsame Vernehmlassungsantwort zu den Anpassungen des kantonalen Richtplans Basel-Landschaft den Medien vorgestellt. In wichtigen Punkten genügen die Vorschläge des Kantons nicht und tragen auch den Einwänden, die vom Bund im Genehmigungsverfahren vorgebracht wurden, zu wenig Rechnung.

Für Susanne Brêchet Schönthal (BNV) bringt der Vernehmlassungsentwurf im Bereich Raumbedarf Fliessgewässer verglichen mit dem ursprünglichen Richtplan eine markante Verschlechterung. Die Umweltverbände sind sich einig: Der Kanton Basel-Landschaft muss den Fliessgewässern mehr Beachtung schenken und sich visionärere Ziele setzen, als er dies im Vernehmlassungsentwurf macht. Die Verschlimmbesserungen müssen rückgängig gemacht werden.

Jost Müller Vernier (WWF Region Basel) weist darauf hin, dass der Bund den Kanton dazu verbrummt hatte, innert zwei Jahren Rechenschaft abzulegen, wie er es mit den Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) hält. Mit dem Richtplan hatte der Kanton die Vorranggebiete Landschaft massiv verkleinert und im Wald ganz aufgehoben. Die Vorschläge bleiben aber vage: Baselland hat die Hausaufgaben nicht gemacht. Die Umweltverbände fordern, dass BLN-Gebiete (ausserhalb des Siedlungsgebietes) den Vorranggebieten Landschaft gleichgestellt werden.

Matthias Rapp (Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL) fordert den Kanton auf, entsprechend den Anforderungen des Bundes bei Aussiedlungen strikter zu agieren. Zudem verlangt er für Windenergieanlagen gemäss den Empfehlungen der Bundesämter BFE, BAFU und ARE, dass BLN-Gebiete möglichst ausgeschlossen werden, zumal die Windhöffigkeit in den BLN-Gebieten des Kantons im Vergleich zu Gebieten im Westschweizer Jura und zu gewissen Alpentälern und Alpenübergängen klein ist. Weiter verlangt er, dass im Wald wieder Vorranggebiete Landschaft ausgewiesen werden.

Mirjam Würth (Pro Natura Baselland) kritisiert, dass die Bundesvorgaben für verkehrsintensive Einrichtungen (Einkaufszentren, Freizeitanlagen) nicht aufgenommen wurden. Die Richtplanpflicht (daraus folgt: Parlamentsentscheid und Genehmigung durch den Bund) beginnt in Baselland erst ab 4000 Fahrten pro Tag. In Basel-Stadt gilt sie bereits ab 2000 Fahrten. Dass nun für neue Standorte erst ab 4000 Fahrten eine Richtplanfestsetzung gelten soll, statt wie bisher ab 2000, ist kontraproduktiv und regionalpolitisch unsinnig.

> Stellungnahme von WWF, BNV, PN, SL (PDF)
> Prüfbericht des Bundes (PDF)

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