Begleitbrief 3. Richtplanentwurf

Der WWF Region Basel hat die beiden ersten Entwürfe in den Vernehm­lassungen abgelehnt. Zum dritten Entwurf – mit dem verschiedene Anpassungen an aktuelle raumplanerische Vorstellungen und die Vorgaben des Bundes vorgenommen wurden – ist unser Urteil differenzierter. Insgesamt hat der vorliegende Richtplanvorschlag durch die grundsätzliche Überarbeitung wesentlich gewonnen: Nun werden zum Beispiel die Vorranggebiete Natur festgesetzt, die prioritäre Siedlungsent­wicklung wird bestimmt, die innere Verdichtung ist aufgenommen, Siedlungsbegrenzungslinien werden festgelegt, Landschaftsschutzgebiete geniessen besseren Schutz usw.

Es bestehen jedoch immer noch Mängel bzw. Verbesserungsmöglichkeiten. Vor allem beim Landschafts­schutz scheint uns eine Besinnung des Kantons auf seine Verpflichtung, intakte Landschaften grossflächig zu erhalten, notwendig. Diesen Teil – ebenso wie die Frage der publikums­intensiven Einrichtungen – müssen wir in der vorliegenden Form ablehnen. Zu anderen wichtigen Bereichen unterbreiten wir Vor­schläge, wie nach unserer Auffassung die raumplanerischen Anforderungen einer geordneten, raumsparenden und nachhaltigen Entwicklung optimaler erfüllt werden können.

  • Die Vorgaben bezüglich Siedlungsentwicklung, der Einzonung von zusätzlichem Bauland und der Entwicklung nach innen wurden in der dritten Version erheblich verbessert. Allerdings kann mit dem vorliegenden Richtplan der Wachstumstrend in die Fläche wohl kaum gebremst werden. Nach unserer Auffassung sollten – angesichts der überdimensionierten Bauzonen und des grossen Potentials bei der inneren Verdichtung – Bauzonenerweiterungen grundsätzlich begrenzt und an den Nachweis man­geln­den Potentials zur inneren Verdichtung gebunden werden. Zudem müssen die teilweise überdi­men­sionierten Bauzonen überprüft werden.
  • Abgesehen davon, dass die möglichen Standorte für publikumsintensive Einrichtungen (z.B. grössere Einkaufszentren) je nach Vorlage verschwinden und dafür neue auftauchen, wurden keine wirklichen Änderungen vorgenommen. Es fehlen die vom Bund geforderte Evaluation, die Abstimmung mit der Luftreinhaltung und die Festlegung des Nutzungspotentials. Es ist unmöglich, die Standort­vorschläge seriös zu beurteilen.
  • Eine Hauptkritik ist weiterhin im Bereich des Landschaftsschutzes anzubringen: Ohne jede Begründung und trotz breiter Kritik sollen auch in der dritten Vorlage die Vorranggebiete Landschaft um einen Drittel (55 Quadratkilometer) verkleinert werden. Wir wenden uns nicht grundsätzlich gegen eine Überprüfung der bestehenden Landschaftsschutzgebiete, dies muss aber im Sinne einer Optimierung des raumplanerischen Instrumentes erfolgen, indem nicht nur Reduktionen, sondern auch Erweiterungen geprüft werden. Wir meinen im Kanton ist eine grundsätzliche Diskussion um die Frage des Landschaftsschutzes notwendig. Dieser wird offensichtlich eher als störende Einschränkung und Behinderung empfunden, statt als Chance und Pflicht. Dass vom Kanton dabei auch Bestrebungen des Bundes (z.B. besserer Schutz der BLN-Gebiete) nicht aufgenommen werden, weckt Irritation.
  • Bezüglich der Vorranggebiete Natur fehlt im Richtplan die klare Zielsetzung, die Naturschutzfläche auch ausserhalb des Waldes zu erweitern.
  • Im Verkehrsteil bemängeln wir weiterhin den Willen, zukunftsgerichtet und zielorien­tiert die Verkehrsprobleme anzugehen und zumindest den zusätzlichen Binnenverkehr auf das öffentliche Verkehrsmittel zu bringen. Letztlich kann die Verkehrsfrage – auch angesichts des zu erwartenden zunehmenden Transitverkehrs – nicht auf der Strasse, sondern nur im Ausbau des schienenge­bunde­nen Verkehrs gelöst werden. Bisherige, noch zaghafte Schritte für eine S-Bahn benötigen nun im Richtplan den Ausdruck zum Ausbau des Systems und zwar im Zeithorizont der nächsten 15 Jahre, also in der Geltungsdauer des Richtplanes. In diesem Sinne sollte auch eher eine schienen­gebundene Tangentialverbindung als eine Südumfahrung geprüft werden.

Wir möchten zum Schluss auch an den Vorprüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung erinnern, das dem Kanton klare Vorgaben für den dritten Richtplanentwurf gegeben hat:

„Der Kanton wird aufgefordert, die Beschlüsse im Bereich Siedlung (insb. Siedlungsentwicklung, Siedlungstrenngürtel und Siedlungsentwicklung nach innen) dahingehend zu überarbeiten, dass eine Eindämmung des ungeordneten Siedlungswachstums in die Fläche und des damit verbunden übermässigen Bodenverbrauchs effektiv erreicht werden kann. Nur so kann der Kanton seiner verfassungsmässigen Verantwortung nachkommen und die Anforderungen an Agglomerationspro­gramme für Beiträge des Bundes an den Agglomerationsverkehr erfüllen.“ (Vorprüfungsbericht, Bundesamt für Raumentwicklung, S. 12)

„Es sind klare und harte Kriterien für die Baugebietserweiterung zu formulieren und Massnahmen zu prüfen, wie mit den zu grossen und vor allem schlecht gelegenen bestehenden Bauzonen umgegangen werden soll.„ (S. 13)

„Die Planung publikumsintensiver Einrichtungen ist in geeigneter Weise mit der Massnahmenplanung Luftreinhaltung abzustimmen.“ (S. 17)

"Wir laden den Kanton ein, seiner verfassungsmässigen Aufgabe im Landschaftsschutz nachzukommen und dabei auch einen adäquaten Schutz der Landschaften von nationaler Bedeutung zu gewährleisten. Aussagen zu den BLN-Gebieten und ihrer Umsetzung im Kanton sind in den Richtplan oder in den Erläuterungsbericht aufzunehmen. Dabei ist auch zu begründen, weshalb bei der Ausscheidung von Vorranggebieten Landschaft von den BLN abgewichen wird." (S. 21)

Véronique Andreoli, Vizepräsidentin WWF Region Basel
Jost Müller, Geschäftsführer WWF Region Basel
19. September 2007

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