Stellungnahme zur Analyse des Abstimmungsverhaltens

Stellungnahme des Komitees „2 x Nein zur Verbauung von Basler Grünflächen“ zur heute publizierten Nachanalyse der Abstimmung über die Stadtrandentwicklung Ost

Hauptgrund für die Ablehnung des Bauvorhabens Ost war gemäss Analyse der damit zusammenhängende Verlust von Grünflächen. Dies das wenig überraschende Ergebnis einer Befragung von 1000 Personen, die vom Präsidialdepartement in Auftrag gegeben wurde. Hauptargumente für das Nein war nicht die grundsätzliche Ablehnung von Hochhäusern oder eines Wachstums der Stadt. Auch waren die Abstimmenden gut informiert.

75 Prozent der Abstimmenden unterstützen die Aussage, dass «bereits bebaute Flächen verdichtet» werden sollen, «anstatt immer mehr Grünfläche zu verbauen». Dies entspricht auch der Argumentation des Nein-Komitees. Es muss nun auch der zweite Teil des Zonenplans mit den Möglichkeiten zur Umnutzung vor allem von unternutzten Industrie- und Infrastrukturflächen publiziert werden. Hier besteht gemäss Regierung grosses Potential. Die Verbauung von Grünraum ist für das Wachstum der Stadt nicht nötig.

Kopfschütteln erregt der erste Satz des Berichtes: «Insgesamt orientiert sich ein Projekt wie die Stadtrandentwicklung Ost in der generellen Stossrichtung durchaus an den Bedürfnissen und Erwartungshaltungen der Stimmberechtigten aus dem Kanton Basel-Stadt.» Offenbar war dies nicht der Fall, da die Vorlage ja abgelehnt wurde. Zudem lässt sich eine solche gewagte Behauptung nur aufstellen, falls die Stadtrandentwicklung Ost – wie dies das Ja-Komitee tat – als Verdichtungsprojekt gesehen wird, das günstigen Wohnraum und einen Park schafft. Diese Auslegung des Vorhabens wurde vom Referendumskomitee bestritten und eine Mehrheit der Abstimmenden folgte der Argumentation des Nein-Komitees.

Die Nachanalyse bringt insgesamt keine neuen oder relevanten Erkenntnisse, die man nicht hätte erwarten dürfen. Jetzt wissen wir es einfach. Eine solche Analyse – zum Beispiel der Gründe für das Abstimmungsverhalten – kann sinnvoll sein, sofern sie zu besseren Projekten führt. Nicht sinnvoll ist sie jedoch, falls damit das Abstimmungsergebnis relativiert werden soll.

Eine Frage der Wiederbelebung des Vorhabens Ost stellt sich nicht. Zuerst ist nun der Ausweis über das Umnutzungspotential im bebauten Gebiet mit dem zweiten teil des Zonenplans notwendig.

Januar 2015

Medienmitteilung Präsidialdepartement vom 21.01.2015

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