Geht es aufwärts mit dem Lachs im Rhein?

Ursprünglich waren die Lachse in den Einzugsgebieten von Aare, Reuss, Limmat, Birs, Wiese und Thur heimisch. Im Kanton Aargau wurden 1915 noch mehr als 1000 Exemplare gefangen. Mit den ersten Kraftwerken am Hochrhein wurde der Aufstieg zu den Laichgebieten verhindert; der Lachs verschwand in den 1960er-Jahren aus der Schweiz. Wie bringen wir die Lachse wieder dazu, den Hochrhein hinaufzusteigen?

Lebensraum und Lebenszyklus

Der atlantische Lachs (Salmo salar) als anadrome Fischart laicht im Süsswasser und wächst die ersten ein bis zwei Jahre als Parr im Fliessgewässer, bevor er als sogenannter Smolt im Frühling ins Meer abwandert. Nach einer physiologischen Umstellung der Fische von Süss- auf Salzwasserbedingungen im Mündungsbereich der Flüsse erfolgt die Wachstumsphase im Meer (Futter- und Wachstumshabitat). Die jungen Lachse verbleiben zwischen einem und vier Jahren im Meer, und kehren anschliessend als Laichfische in ihre Geburtsgewässer zurück, welche sie mit ihrem ausgeprägten Geruchssinn wiederfinden. Die laichreifen Lachse von 80 bis 100 Zentimetern Länge und einem Gewicht von bis zu 4 Kilogramm steigen Ende Sommer aus dem Meer in die Oberläufe der grossen Flüsse und in ihre Seitengewässer auf, bis sie geeignete Laichplätze vorfinden. Nach der anstrengenden Wanderung und dem Ablaichen im Winter sterben die meisten Lachse wegen Erschöpfung; nur die Wenigsten erreichen erneut das Meer und kommen nochmals zum Ablaichen zurück (siehe untenstehende Grafik).

Gefährdung und Förderung

Kraftwerkstufen und Regulierwehre erschweren oder verhindern heute den oben beschriebenen überlebensnotwendigen Wanderzyklus der Lachse. Als Folge ist der Lachs in der Schweiz um 1950 ausgestorben. Bekanntlich sind auch Wiese, Birs und Ergolz im Raum Basel ursprüngliche Laichgewässer für den Lachs. Unterhalb von Basel liegt eine rund 40 km lange Altrheinstrecke, welche als "Filetstück" im geplanten Biotopverbund zwischen Basel und Rotterdam gilt. Sie bildet das potenziell grösste Laichhabitat für den Lachs und andere Langdistanzwanderer entlang des Rheins. Die Potenziale dieses Rheinabschnittes können aber nur dann voll zur Entfaltung gebracht werden, wenn die Durchgängigkeit gewährleistet wird: d.h. die Mindestwasserführung  (Restwassermenge) muss deutlich angehoben und eine ständige Geschiebezufuhr muss zugelassen werden. Dafür müssen die Betreiber der Hochrheinkraftwerke ihre Anlagen mit Umgehungsgewässern oder lachsgängigen Fischaufstiegshilfen ausrüsten und die Kraftwerke müssen mit fischfreundlicheren Turbinentypen ausgestattet werden. Die Gewässerstruktur der Flussabschnitte muss verbessert werden, damit attraktivere Lebensbedingungen für Jungfische und Kleinfischarten entstehen. Eine ökologische Aufwertung der Ufer für Tiere wie z.B. Biber und Fischotter erhöht auch die Attraktivität dieser Lebensräume für die Erholungsnutzung des Menschen. Ein Forschungsprojekt des Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat gezeigt, dass unterhalb von Basel ausgesetzte Lachse in alle drei Rheinzuflüsse bei Basel – Wiese, Birs und Ergolz – eingestiegen sind. Trotz der bestehenden Wanderhindernisse ist der Aufstiegstrieb bei den laichbereiten Fischen sehr gross. 

Ein Anfang zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Fische wurde an der Birs gemacht: Seit 1995 sind zehn Wanderhindernisse durch Umgehungsgerinne, Fischpässe, Fischlift und Blockrampen fischgängig umgestaltet worden. Damit entstanden neu 25 km Laich- und Aufwuchsbiotope für den Lachs und andere Rheinwanderfische. An der Wiese ist dank dem Einsatz des WWF Region Basel der Rückbau des Schliesse-Wehrs vorgesehen, währenddem an der Ergolz nach wie vor künstliche Wanderhindernisse für die Fische bestehen.

Mit dem "Übereinkommen zum Schutz des Rheins" im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) verpflichten sich die fünf Rheinanliegerstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande sowie die Europäische Gemeinschaft zum ganzheitlichen Schutz des Rheins als Lebensraum. Es stellt damit eine thematische Erweiterung früherer Konventionen dar, welche die Verbesserung der Wasserqualität zum Inhalt hatten. Der Staatsvertrag soll den individuellen Charakter des Rheins, seiner Ufer und seiner Auen schützen. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen, die im Fluss und im Uferbereich leben, sollen die natürlichen Lebensräume und der ursprüngliche Flusslauf so weit wie möglich erhalten und wiederhergestellt werden. Ziel des Rheinschutzübereinkommens ist auch ein ökologisch verträglicher Hochwasserschutz. Mit der Wiederansiedlung des Lachses haben sich die Vertragsstaaten ein sehr attraktives Teilziel gesetzt.

"Lachs 2020" ist Teil des IKSR-Programms "Rhein 2020" zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins und setzt das Programm "Lachs 2000" fort. Das Programm "Lachs 2000" hatte zum Ziel, möglichst flächendeckend Wanderfische wie den Lachs im Rheineinzugsgebiet wieder einzuführen. die Habitate und Durchgängigkeit des Rheins ökologisch wiederherzustellen und die Auen zu reaktivieren. Die Zusagen der Rheinministerinnen und -minister ihrer im Jahr 2013 beschlossenen Vereinbarung, dass der Lachs bis 2020 wieder bis nach Basel schwimmen kann, werden leider erneut nicht umgesetzt. Denn ein Lachs-Comeback ist nach wie vor in weiter Ferne. Zwar wurden neue Etappenziele vereinbart, diese fallen jedoch sehr vorsichtig aus. Nach dem verpassten Ziel, den Weg nach Basel für die Lachse bis 2020 frei zu machen, muss Frankreich jetzt seinen zugesagten Verpflichtungen nachkommen und die Fischgängigkeit der drei französischen Kraftwerke Rhinau, Marckolsheim und Vogelgrün nun endlich ermöglichen. Das letzte Etappenziel für Frankreich bis 2027 ist noch in ferner Zukunft. Gemäss der Website des WWF-Projektes Lachs-Comeback wäre ein Ziel von 2025 um einiges interessanter und vielversprechender. Sie fordern deshalb: Fluss frei für den Lachs bis Basel bis 2025!

«Lachs Comeback»

Mit dem Projekt «Lachs Comeback» will der WWF der Rückkehr des Lachses in die Schweiz endgültig zum Durchbruch verhelfen. Gemeinsam mit Kraftwerken und Kantonen sollen Lösungen gesucht werden. Damit der Lachs in der Schweiz wieder heimisch werden kann, muss gewährleistet werden, dass

  • genügend Laich- und Jungfisch-Lebensräume vorhanden sind (Revitalisierung),
  • die Flusssohle mit genügend frischem Kies versorgt wird (Geschiebetrieb),
  • die Lachse Wanderhindernisse flussabwärts und flussaufwärts unbeschadet überwinden können (Fischtreppen, Umgehungsgewässer),
  • und intakte Lachs-Lebensräume langfristig erhalten bleiben (Schutz).

Wissenschaftlicher Name: Atlantischer Lachs, Salmo salar

Verwandtschaft: Zur Familie der Lachsfische (Salmonidae) gehören neben den Atlantischen Lachsen auch die Pazifischen Lachse (Regenbogenforelle, Rotlachs, Buckellachs, Ketalachs), die Meerforellen und die einheimischen Felchenarten, Äschen, Saiblinge, Bachforellen und Seeforellen.

Gefährdungsstatus (IUCN): Nicht gefährdet, in der Schweiz seit den 1950er-Jahren ausgestorben

Merkmal: Perfekt an das Leben als Meeresräuber und Langdistanzwanderer angepasster, stromlinienförmiger muskulöser Körper, grosse Schwanzflosse, silbernes Schuppenkleid mit braun, blau oder grün getöntem Rücken. Deutliche Veränderung im Aussehen vom Jungfisch zum erwachsenen Lachs

Körpergrösse: 90 - 120 cm (in Einzelfällen bis zu 150 cm)

Gewicht: Durchschnittlich 5 kg, maximal 35 kg

Alter: Bis 13 Jahre

Verbreitung: Nordatlantik, Europa von Island bis Nordspanien im Atlantik, Nord- und Ostsee und entsprechende Zuflüsse

Nora Kaiser-Hungerbühler und Tobias Walter, 2022

.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print