Dauerthema Kröten abgeschlossen
Einen festen Platz im Jahresprogramm des WWF Region Basel hat die Zurlindengrube auf dem Areal Salina Raurica bei den markanten Coop-Neubauten neben der Autobahn in Pratteln.
Der Krötenstandort Zurlindengrube figuriert im «Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung». Er wird aufgehoben. Der WWF Region Basel hatte sich bei angemessenem Ersatz damit einverstanden erklärt. Der Ersatzstandort Klingenthal-Lachmatt ist bereits einige Jahre in Betrieb, jedoch noch nicht fertiggestellt. Und die planungsrechtliche Sicherung fehlt bisher.
Jetzt kann das Dossier geschlossen werden. Im Dezember 2015 hatte der WWF Region Basel Einsprache gegen die Verlegung der Rheinstrasse auf das Zurlindenareal erhoben. Inzwischen konnten die wesentlichen Punkte bereinigt werden und die Einsprache wurde zurückgezogen.
Der Bund hat den Ersatzstandort Klingental-Lachmatt ins Amphibieninventar von nationaler Bedeutung aufgenommen. Zudem hat der Richtplaneintrag, der das Klingenthal-Lachmatt-Areal dem Naturschutz zuschlägt, Geltung erlangt. Noch offen ist allerdings die Aufnahme ins kantonale Naturschutzinventar. Damit wären unsere Anliegen erfüllt.
Jost Müller Vernier/2017
Ersatzstandorte Chlingenthal Lachmatt in Muttenz
Kröten ins Klingenthal
Grossflächige Holzschläge, eine angekarrte Kiesschicht und ein aufwendiges System mit künstlich bewässerten und abgedichteten Tümpeln: Damit soll im Klingenthal-Gebiet in Muttenz für die Kreuzkröten aus der national geschützten Zurlindengrube eine Ersatzheimat geschaffen werden. Die Zurlindengrube soll später zugeschüttet und zu Bauland werden.
Der Technik- und Materialaufwand im Namen des Naturschutzes zeigt es: Das Klingenthalareal ist als Krötenlebensraum ein wenig geeigneter Standort – weit und breit gibt es kein natürlich vorkommendes Wasser, wie es die Amphibien für den Generationswechsel benötigen. Zudem ist das Areal auch flächenmässig kein angemessener Ersatz. Ursprünglich war vorgesehen, das besser geeignete Areal Lachmatt einzubeziehen.
Wäre jemals die Begleitgruppe zusammengetreten, so hätte eine bessere und billigere Lösung diskutiert werden können. So bleibt nur, nachträglich Fragen zu stellen. Letztlich darf ein national geschütztes Amphibienlaichgebiet wie die Zurlindengrube nur zerstört werden «für standortgebundene Vorhaben, die einem überwiegenden öffentlichen Interesse von (…) nationaler Bedeutung dienen». Davon ist aber nichts zu sehen.
September 2010