Kanton Basel-Stadt: «behördliche Eingabe» zur Sonderabfallbehandlungsanlage

Medienmitteilung vom 31. Januar 2013

Der Kanton Basel-Stadt hat eine «behördliche Eingabe» zur geplanten Sonderabfallbehandlungsanlage in Grenzach erhoben. Die Eingabe muss von der Entscheidbehörde berücksichtigt werden. Der Kanton teilt weitgehend die Bedenken des WWF Region Basel, der gegen die Anlage Einsprache eingereicht hatte.

Die Eingabe verlangt unter anderem, den Untersuchungsperimeter für die geplante Anlage so auszuweiten, dass die Trinkwasserfassung Lange Erlen einbezogen wird. Ferner benötigen die Fachstellen genauere Angaben über die Zusammensetzung der in den Rhein abgeleiteten Abwässer mit Risikoabschätzungen bezüglich Abbauverhalten. Zudem müssen sämtliche Stoffe, die verarbeitet werden, offen gelegt werden. Der Standort sei «oberhalb der Rhein-Wasserfassung für die Trinkwasseraufbereitung der Stadt Basel und direkt gegenüber dem Grundwasseranreicherungsgebiet Hardwald als problematisch» einzuschätzen.

Eveline Rommerskirchen, Grossrätin und Vizepräsidentin des WWF Region Basel, wollte mit einer Interpellation von der Basler Regierung wissen, ob sie die Vorbehalte des WWF Region Basel gegen die geplante Sondermüllanlage teile. Der WWF Region Basel hatte am 4. Januar 2013 in Freiburg (D) Einsprache gegen das Projekt erhoben.* In der Antwort (Anhang) kommt die Regierung weitgehend zu gleichen Schlüssen wie der WWF.

Die Fassung von Rheinwasser für die Trinkwasseraufbereitung in den Langen Erlen rund 2,5 Kilometer unterhalb der Einleitung der Abwässer aus der Kläranlage werde im Umweltverträglichkeitsbericht nicht berücksichtigt. Eine konkrete Gefährdungsabschätzung sei daher nicht möglich.

Ein Störfall würde zwar «ausserordentliche Umstände» voraussetzen. Dabei seien zwei Gefährdungspfade möglich: Über die Luft, wenn grosse Mengen eines gefährlichen Staubes direkt und weiträumig in die Umgebungsluft ausgestossen würden. Hierzu ist unklar, «ob die Gesuchstellerin ausreichende technische Vorkehrungen vorsieht, um eine derartige weiträumige Kontamination über die Atmosphäre … zu verhindern». Dann sei eine Verschmutzung des Rheinwassers möglich, wenn bei einem Störfall kontaminierte Havarieflüssigkeit in den Rhein beziehungsweise in die Rhein-Wasserfassung für die Trinkwasseraufbereitung der Stadt Basel gelangen sollte. Diesbezüglich sei der Standort «problematisch».

Es würde zudem eine qualitative und quantitative Charakterisierung der im Normalbetrieb in den Rhein abgeleiteten Abwasserinhaltsstoffe fehlen. «Aus der Sicht der baselstädtischen Umweltfachstellen ist der permanente Eintrag von Schadstoffen beim Normalbetrieb im Vergleich zu einem Störfall eher als grössere Gefährdung der Trinkwasserversorgung einzuschätzen. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung behandelt diesen Aspekt jedoch nicht.»

Der Anlage könne erst zugestimmt werden, wenn die zusätzlichen Informationen vorliegen würden und die Resultate positiv beurteilt werden könnten.

Die Antwort der Baselbieter Regierung bezüglich einer ähnlichen Interpellation steht noch aus.

Jost Müller Vernier

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