Kopfschütteln über die Bau- und Planungskommission

Medienmitteilung, 2. 4. 2008

Dass die Bau- und Planungskommission die Abschaffung des Verbandseinspracherechts knapp befürwortet, war aufgrund einer Indiskretion bereits bekannt. Nun liegt die schriftliche Begründung vor, und diese ist für die Naturschutzorganisationen Pro Natura Baselland, BNV und WWF Region Basel nicht nachvollziehbar.

Als Begründung für eine Abschaffung des Einspracherechts der Naturschutzverbände bei Nutzungsplanungen argumentiert die Kommissionsmehrheit damit, dass bereits ein ungerechtfertigter Fall einer zu viel sei. Dabei bleibt die Kommission einen Beweis für eine ungerechtfertigte Einsprache – womit wohl missbräuchlich gemeint ist – allerdings schuldig. Die Motion und der parlamentarische Umtrieb beruhen auf dem irrelevanten, längst abgeschlossenen Fall Cheddite, der politisch aufgebauscht wurde, jedoch in keiner Art missbräuchlich war. Nach der Kommissionslogik müssten sämtliche Rechtsinstrumente abgeschafft werden, denn jedes beinhaltet die Möglichkeit nicht erfolgreich zu sein und kann somit ‚missbräuchlich’ verwendet werden.

Interessant ist hierbei, dass früher vorgebrachte Argumente wie: Bauverhinderung und -verzögerung, Endgültigkeit der Entscheide nach demokratischen Abstimmungen und nach Verwaltungsentscheiden nicht mehr vorgebracht wurden. Dass diese Argumente gegen das Verbandseinspracherecht nicht haltbar sind, wurde offensichtlich eingesehen.

Die wahre Absicht wird beim zweiten aufgeführten Argument ersichtlich. Wie die Naturschutzverbände anerkennt auch die Kommission eine präventive Wirkung des Verbandseinspracherechts. Dadurch erhalten die Anliegen von Natur und Landschaft bereits bei der Planung angemessene Anerkennung. Doch diese Hilfe zur korrekten Umsetzung der Gesetze ist der Mehrheit der Kommission offensichtlich ein Dorn im Auge.

Ein wiederum wenig überlegter Schnellschuss ist übrigens, dass zusätzlich zur vorgeschlagenen Abschaffung des Einspracherechts bei Planungsvorhaben gleich auch das Einspracherecht bei Baugesuchen ausserhalb der Bauzone gestrichen werden soll. Damit nimmt die Kommission zwei verschiedene Volksabstimmungen in Kauf. Ein teures und aufwändiges Verfahren zur Lösung von herbeigeredeten Problemen, die sogar laut Aussage der Regierung gar nicht bestehen.

Die Gründe für die höchst unsachliche und unbegründete Einschätzung der Wirkung des Verbandseinspracherecht durch die Kommission sind schleierhaft. Die Argumentation folgt aber jeweils der vom Rechtsdienst der Bau- und Umweltschutzdirektion vorbereiteten Logik. Bereits dessen Landratsvorlage war an Einseitigkeit kaum zu überbieten. Die Bau- und Planungskommission hat diese voreingenommene Sicht der Dinge weitergepflegt: Sie lud zwar SVP-Landrat Karl Willimann, den Urheber der Motion, welche die Umtriebe verursacht hat, zu einer Anhörung an. Den Naturschutzverbänden wurde das gleiche Recht ohne jede Begründung verwehrt.

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