Richtplan BL: Ende gut, alles gut?

Die Erleichterung zeigte sich im Resultat der Schlussabstimmung: Mit 75 zu 4 genehmigte der Baselbieter Landrat Ende März den kantonalen Richtplan. Vorausgegangen waren jahrelange Diskussionen und drei Versionen des über hundertseitigen Planungswerks. Mit dem Richtplan werden etwa die weitere Siedlungsentwicklung, die Landschaftsschutzgebiete oder die zukünftige Verkehrsinfrastruktur bezeichnet. Nun muss noch der Bund zustimmen. Auch wir sind erleichtert, denn das Thema hat viel Zeit gekostet.

Bodenverbrauch
Der Richtplan wird die raumplanerischen Hauptprobleme des Landkantons jedoch kaum lösen können: Diese sind das ungeordnete Siedlungswachstum in die Fläche und der übermässige Bodenverbrauch. Die weitere Zersiedlung wird eher durch die nachlassende Bautätigkeit aufgrund der wirtschaftlichen Baisse und wegen des Trends zur Rückwanderung in die Agglomerationen als durch die Baselbieter Raumplanung gebremst werden. Denn der Richtplan vermeidet es, die überdimensionierten Baulandreserven zu thematisieren.
Das Problem ist eben nicht, dass es zu wenig Bauland gibt, sondern dass es zu viel hat. Und der Richtplan enthält keine Verbindlichkeit, innere Reserven und Verdichtungspotentiale auszuschöpfen, bevor neues Bauland eingezont wird.

Landschaft
Der zweite grosse Problembereich ist der Landschaftsschutz. Die Landschaft des Baselbiets ist die Verliererin der Richtplanung. Die Vorranggebiete Landschaft werden um einen Drittel verkleinert und im Wald ganz aufgehoben. Hier wären sie angesichts der Nutzungsintensivierung gerade heute besonders nötig. Wir wandten uns nicht grundsätzlich gegen eine Überarbeitung der bestehenden Landschaftsschutzgebiete. Denn es war in der Vergangenheit kaum möglich, diese effektiv zu schützen. Eine Überprüfung hätte jedoch im Sinne einer Optimierung des raumplanerischen Instrumentes erfolgen müssen, indem nicht nur Reduktionen, sondern auch Erweiterungen betrachtet worden wären.

BLN
Speziell die Frage der Gebiete im „Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung“ ist ungeklärt. Diese Landschaften verdienen gemäss Bund "ungeschmälerte Erhaltung oder grösstmögliche Schonung“. Die Kantone sind aufgefordert, das Inventar zum Beispiel in der Richtplanung einzubeziehen. Was aber gerade nicht erfolgt ist. Beinahe ein Drittel der Landschaften von nationalen Bedeutung bleiben weiterhin ohne kantonalen Schutz.

Vollzug
Die Verkleinerung der Landschaftsschutzgebiete wurde damit begründet, dass man weniger Flächen, diese dafür besser schützen wolle. Nun muss der Kanton im Vollzug beweisen, dass er sein Versprechen hält. Dass neu in den Vorranggebieten Landschaft auch Golfplätze, Solarbobbahnen und Mystery-Parks (!) möglich werden sollen – lässt nichts Gutes erwarten. Der Schutz der landschaftlichen Schönheiten wird Daueraufgabe bleiben – gerade in demjenigen Kanton, der die Landschaft sogar im Namen führt.

Jost Müller Vernier
Geschäftsführer WWF Region Basel
30. März 2009

Baselbieter Richtplan vom Bund genehmigt

Medienmitteilung, 10.9.2010

Der WWF Region Basel ist erfreut über den Vorbehalt zum Landschaftsschutz, den der Bund mit der Genehmigung des kantonalen Richtplans Baselland macht. Der Landschaftsschutz ist der grosse Verlierer im Richtplan.

Der Bund fordert Baselland auf, innert zwei Jahren darzulegen, wie die Flächen geschützt werden, die im "Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung" (BLN) figurieren, und welcher Handlungsbedarf besteht. Mit dem Richtplan wurden die kantonalen Vorranggebiete Landschaft von 155 auf 100 Quadratkilometer reduziert. Ganz aufgehoben wurde der Landschaftsschutz im Wald. Auch Flächen, die im Bundesinventar enthalten sind, wurden aus dem Kantonsschutz entlassen. Der Kanton wird auch ausweisen müssen, wie der Landschaftsschutz generell verbessert wird, denn das Argument für die Flächenreduktion war, dass man zwar weniger Landschaft, diese dafür besser schützen wolle.

Die Debatte um den kantonalen Richtplan Baselland dauerte fünf Jahre. In der Schlussversion sind wichtige Kritikpunkte des WWF Region Basel berücksichtigt worden. Die Relativierung der Naturschutzzonen, die ursprünglich nur als "Zwischenergebnis" aufgeführt waren, wurde aufgehoben. Insbesondere wurde die weitgehende Delegation der Kompetenz zur Einzonung von Bauland an die Gemeinden rückgängig gemacht. Dies nachdem der Bund gar mit dem Entzug von Mitteln aus dem Agglomerationsfonds gedroht hatte. Gemeinden müssen nun für Baulandeinzonungen die inneren Verdichtungsreserven ausweisen und darlegen, wie sie genutzt werden sollen. Nicht thematisiert werden die überdimensionierten und teilweise schlecht gelegenen Bauzonen vor allem im oberen Kantonsteil.

Kantonaler Richtplan BL

Ausblick vom Wiesenbergturm

Richtplan BL: Ende gut, alles gut?

Die Erleichterung zeigte sich im Resultat der Schlussabstimmung: Mit 75 zu 4 genehmigte der Baselbieter Landrat Ende März den kantonalen Richtplan. Vorausgegangen waren jahrelange Diskussionen und drei Versionen des über hundertseitigen Planungswerks. Mit dem Richtplan werden etwa die weitere Siedlungsentwicklung, die Landschaftsschutzgebiete oder die zukünftige Verkehrsinfrastruktur bezeichnet. Nun muss noch der Bund zustimmen. Auch wir sind erleichtert, denn das Thema hat viel Zeit gekostet.

Bodenverbrauch
Der Richtplan wird die raumplanerischen Hauptprobleme des Landkantons jedoch kaum lösen können: Diese sind das ungeordnete Siedlungswachstum in die Fläche und der übermässige Bodenverbrauch. Die weitere Zersiedlung wird eher durch die nachlassende Bautätigkeit aufgrund der wirtschaftlichen Baisse und wegen des Trends zur Rückwanderung in die Agglomerationen als durch die Baselbieter Raumplanung gebremst werden. Denn der Richtplan vermeidet es, die überdimensionierten Baulandreserven zu thematisieren.
Das Problem ist eben nicht, dass es zu wenig Bauland gibt, sondern dass es zu viel hat. Und der Richtplan enthält keine Verbindlichkeit, innere Reserven und Verdichtungspotentiale auszuschöpfen, bevor neues Bauland eingezont wird.

Landschaft
Der zweite grosse Problembereich ist der Landschaftsschutz. Die Landschaft des Baselbiets ist die Verliererin der Richtplanung. Die Vorranggebiete Landschaft werden um einen Drittel verkleinert und im Wald ganz aufgehoben. Hier wären sie angesichts der Nutzungsintensivierung gerade heute besonders nötig. Wir wandten uns nicht grundsätzlich gegen eine Überarbeitung der bestehenden Landschaftsschutzgebiete. Denn es war in der Vergangenheit kaum möglich, diese effektiv zu schützen. Eine Überprüfung hätte jedoch im Sinne einer Optimierung des raumplanerischen Instrumentes erfolgen müssen, indem nicht nur Reduktionen, sondern auch Erweiterungen betrachtet worden wären.

BLN
Speziell die Frage der Gebiete im „Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung“ ist ungeklärt. Diese Landschaften verdienen gemäss Bund "ungeschmälerte Erhaltung oder grösstmögliche Schonung“. Die Kantone sind aufgefordert, das Inventar zum Beispiel in der Richtplanung einzubeziehen. Was aber gerade nicht erfolgt ist. Beinahe ein Drittel der Landschaften von nationalen Bedeutung bleiben weiterhin ohne kantonalen Schutz.

Vollzug
Die Verkleinerung der Landschaftsschutzgebiete wurde damit begründet, dass man weniger Flächen, diese dafür besser schützen wolle. Nun muss der Kanton im Vollzug beweisen, dass er sein Versprechen hält. Dass neu in den Vorranggebieten Landschaft auch Golfplätze, Solarbobbahnen und Mystery-Parks (!) möglich werden sollen – lässt nichts Gutes erwarten. Der Schutz der landschaftlichen Schönheiten wird Daueraufgabe bleiben – gerade in demjenigen Kanton, der die Landschaft sogar im Namen führt.

Jost Müller Vernier
Geschäftsführer WWF Region Basel
30. März 2009

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