Zonenplanung Zwingen

Zusammen mit dem Baselbieter Natur- und Vogelschutzverein und Pro Natura lassen wir Zonenplanrevisionen Landschaft der Baselbieter Gemeinden begleiten und prüfen sie. Damit besteht Garantie, dass alle Zonenplanrevisionen aus naturschützerischer Warte extern begutachtet werden und dies nach gleichen Standards geschieht. Der WWF Region Basel hat zur Finanzierung seines Anteils an die Arbeiten einen Stiftungsbeitrag erhalten.

Nach der verdienten Pensionierung von Martin Furter, der bisher die Arbeiten erledigte, hat nun Susanne Brêchet, die frühere Geschäftsführerin des BNV, diese Kontrollfunktion im Auftrag der Naturschutzverbände übernommen.

Aktuell haben wir Stellung zur Revision des Zonenplanes Landschaft der Gemeinde Zwingen genommen und gewichtige Einwände erhoben. In zwei Fällen möchte die Gemeinde nicht das ganze Gebiet, das im nationalen Inventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung aufgeführt ist, als Naturschutzobjekt aufnehmen.  Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung sind jedoch «ungeschmälert» zu erhalten und die Behörden sind verpflichtet, ökologisch wertvolle Lebens­räume zu schützen.

Der Ball liegt nun bei der Gemeinde.

6. Juni 2019

Kleinarbeit für den Naturschutz

Die 86 Baselbieter Gemeinden revidieren ihre kommunalen «Zonenpläne Landschaft». Rund zwanzig Revisionen sind abgeschlossen. Mit den Zonenplänen werden die Natur- und Landschaftsschutzzonen, die Schutzziele und die Grundlagen der Pflege definiert. Für den konkreten Naturschutz und die Umsetzung der Bundes- und Kantonsvorgaben in den Gemeinden sind sie von grosser Bedeutung.

Bei der Überprüfung der Zonenplanentwürfe spannen WWF Region Basel, Pro Natura Baselland und Baselbieter Vogelschutz zusammen und haben einen externen Auftrag vergeben. Der Kraftakt an Kleinarbeit übersteigt die Möglichkeiten einzelner Organisationen. Der WWF Region Basel kann sich dank einer grosszügigen Spende am Vorhaben beteiligen.

Unsere Vorschläge und Einwände werden von den Gemeinden zu guten Teilen aufgenommen. Falls dies nicht geschieht, ist zumindest eine Begründung notwendig.

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