EBL verzichtet auf den Bau des Birs-Kraftwerkes Grossmatt

Im Interview mit Onlinereports bestätigt Tobias Andrist, CEO der EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), dass die EBL auf den Bau des Birs-Kraftwerkes Grossmatt verzichtet.

Was wir vermutet haben, wird nun Gewissheit. Damit konnte ein folgenschwerer Eingriff in die bereits intensiv genutzte Birs abgewehrt werden.

Die Fischerei-Pachtvereinigung des Bezirkes Laufen (FIPAL) und der WWF Region Basel hatten seit 2007 vier Einsprachen zu Konzessions- und Baugesuchen für das neue Kleinkraftwerk Grossmatt eingereicht und erhielten 2014 vor Kantonsgericht Baselland Recht. Das Projekt hätte neu aufgelegt werden müssen. Seither herrschte Funkstille zum Thema.

Einsprachepunkte waren unter anderem die Auswirkungen des Werkes auf die Fischbestände in der Birs sowie ungenügende ökologische Ersatzmassnahmen für den Eingriff in das Gewässer. Im Laufe der Zeit wurde die Birs an der Stelle, wo das Kraftwerk hätte gebaut werden sollen, vom Kanton im Zusammenhang mit einem Brückenneubau revitalisiert und der Birsabsturz zurückgebaut. Weiter erfolgte mit Hochwasserschutzmassnahmen eine Absenkung des Wasserpegels oberhalb des vorgesehenen Werkes. Es erstaunt deshalb, dass gerade hier im Kantonalen Richtplan ein Standort für ein neues Kleinwasserkraftwerk definiert werden soll.

Grund für den Projektverzicht war gemäss Angaben von Andrist auch, dass die EBL keine Einspeisevergütung für das Kleinkraftwerk erhalten hätte.

Jost Müller Vernier/Juni 2019, Nachtrag Mai 2022

Folgen aus dem Zwingen-Urteil

Das Kantonsgericht Baselland hiess im September 2014 die Beschwerde des WWF Region Basel und des Fischereiverbandes gegen ein Kleinwasserkraftwerk an der Birs in Zwingen gut. Das Konzessionsgesuch wurde abgewiesen.

Das Gericht bemängelte eine Verletzung der Koordinationspflicht, da zwei verschiedene Beschwerdeverfahren bei unterschiedlichen Instanzen verfolgt werden mussten: bezüglich Baugesuch beim Bauinspektorat und für die Konzession über den Regierungsrat. Das Projekt lief aus formalen Gründen auf Grund. Materiell hatte der WWF Region Basel unter anderem ungenügende ökologische Ersatzmassnahmen beanstandet.

Aufgrund des Urteils musste das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz revidiert werden, denn für alle Vorhaben mit zwei Gesuchen, wie zum Beispiel auch für Bauten ausserhalb der Bauzone, musste ein Leitverfahren definiert werden. Die Vorschläge liegen vor und wir können dazu stehen. Weshalb die Vernehmlassung dazu nur in kleinem Kreis durchgeführt wurde und wir keine Stellung nehmen konnten, bleibt Amtsgeheimnis.

Zudem hatte das Kantonsgericht kritisiert, dass seit vielen Jahren die Verordnung zum Wasserbaugesetz fehlt. Auch diese Lücke wird nun geschlossen.

Jost Müller Vernier/August 2015

Kantonsgericht heisst WWF-Beschwerde gut

Am 3. September 2014 äusserte sich das Kantonsgericht Basel-Landschaft zur Beschwerde von Fischereiverbänden und des WWF. Die Beschwerde wurde vollumfänglich gut geheissen. Die Beschwerdeführer erhalten eine Parteientschädigung.

Grund für die Beschwerde war der Entscheid des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft vom 11. Februar 2014, in welchem die Einsprachen gegen das Konzessionsgesuch für das Laufwasserkraftwerk Grossmatt in Zwingen abgewiesen wurden.

Die Kantonsrichter vertraten nun einstimmig die Auffassung, dass das im Bundesrecht normierte Koordinationsprinzip verletzt sei, da zwei Verfahren bei unterschiedlichen Instanzen zum Bau- und zum Konzessionsgesuch geführt werden mussten. Folgerichtig hiessen sie die Beschwerde gut und hoben den Entscheid des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft auf.

Aussagen zum weiteren Vorgehen können erst mit Vorliegen der schriftlichen Begründung gemacht werden. Offen ist auch, welche Auswirkungen das Urteil auf die Beschwerde gegen das Baugesuch bei der Baurekurskommission hat.

Jost Müller Vernier/September 2014

Kraftwerk Zwingen: Beschwerde

Beschwerden gegen die Bau- und Konzessionsbewilligungen für das Kleinwasserkraftwerk Zwingen

Seit 2007 haben der Fischereiverein FIPAL, der Präsident des kantonalen Fischereiverbandes Baselland Urs Campana und der WWF Region Basel vier Mal Einsprache zum geplanten Birskraftwerk in Zwingen erhoben, beziehungsweise aufrecht erhalten. Die Gesuchstellerin deponierte in den sieben Jahren nicht weniger als sieben Dossiers mit bereinigten Baugesuchsunterlagen.

Die Kritikpunkte der Einsprechenden waren immer in etwa die gleichen: nicht vorliegende Konzession zur Nutzung der Wasserkraft, fehlende, unklare oder ungenügende ökologische Ersatzmassnahmen, mangelnder Nachweis für das Funktionieren der Fischtreppe, unklare Auswirkungen auf die Ökologie der Birs.

Im Februar 2014 wurden die Baubewilligung und die Konzession für das Kraftwerk erteilt. Neben formalen Punkten insbesondere der mangelden Koordination werden von den Beschwerdeführern weiterhin die Auswirkungen des Werkes mit weitreichenden Folgen für die Fischbestände der Birs als kritisch und die dafür vorgelegten ökologischen Ersatzmassnahmen als ungenügend beurteilt.

Die ersten beiden Projekte wurde aufgelegt, als an der Stelle des geplanten Wasserkraftwerkes ein Absturz vorhanden war. Der Bau des Wasserkraftwerkes hätte zugunsten der Durchwanderbarkeit für Fische eine Aufwertung bringen können. In der Zwischenzeit wurde der Absturz jedoch vom Kanton beseitigt und der Flussabschnitt vorbildlich revitalisiert. Es besteht am Ort eine gewässerökologisch optimale Situation.

Auch gemäss Schreiben vom damaligen Regierungsrat Krähenbühl vom 17. Februar 2011 sollen neue Flusskraftwerke nur bei bestehenden Abstürzen gebaut werden, nicht jedoch an frei fliessenden Flussstrecken.

Das Sinnvollste wäre – auch angesichts der bescheidenen Energieproduktion – ein Verzicht auf das Vorhaben.

Jost Müller Vernier/Mai 2014

.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print