Mit 54 Prozent Nein-Stimmen lehnte das Basler Volk am 18. Mai 2014 die Initiative „Rheinuferweg jetzt“ ab und bewahrte damit die Grossbasler Rheinfront vor einem Eingriff.

Der WWF Region Basel hatte sich primär aus raumplanerischen Gründen für einen ungeschmälerten Erhalt der Rheinpartie eingesetzt.

Nein zum Rheinuferweg

Die Idee tönt zunächst bestechend: Ein Fussgängersteg von der Wettsteinbrücke zur Mittleren Rheinbrücke soll eine direkte Verbindung am Fuss des Münsterhangs ermöglichen. Bei genauem Hinsehen überwiegen die Argumente dagegen.

Matterhorn, Kapellenbrücke, Berner Altstadt oder Aletschgletscher: das sind bekannte Bilder der Schweiz. Zu den nationalen Bildsymbolen gehört auch der Blick über den Rhein auf den Basler Münsterhügel zur atemberaubenden Schauseite der Stadt, Sitz geistlicher und weltlicher Macht. Der Hügel sei «der Kraftort des Daig», spöttelt denn Daniel Göpfert, Vater der «Rheinuferweg-Initiative», über die am 18. Mai abgestimmt wird.

Höchste Schutzwürdigkeit
Der Münsterhang ist nicht nur fotografisches Topsujet – es handelt sich auch um eine Landschaftspartie von nationaler, ja internationaler Bedeutung. Sie erfüllt alle vier Anforderungen für Schutzzonen gemäss Artikel 17 des nationalen Raumplanungsgesetzes aus dem Jahr 1980: sie ist Flussufer, herausragendes Natur- und Kulturdenkmal, bedeutendes Ortsbild sowie Lebensraum schutzwürdiger Tiere und Pflanzen.

Wenn etwas im Kanton Basel-Stadt geschützt werden muss, dann der Münsterhang zum Rhein. Dieser hohe Wert  ist auch der Grund, weshalb sich der WWF Region Basel gegen einen Steg ausspricht. Die Beeinträchtigung wäre zu schwerwiegend.

Auch das  Appellationsgericht hat früher den Erhalt der ungestörten Wirkung der eindrücklichen Stadtpartie über die geringen Vorteile eines Weges gestellt. Man muss auch etwas in Ruhe lassen können – Grill- und Chillstellen gibt es am Rheinufer gegenüber genug.

Denkmalschutz
Die Gebäude des Münsterhügels liegen natürlich in der denkmalpflegerischen «Stadtbildschutzzone». Der Prallhang als erstklassiges Natur- und Landschaftsdenkmal ist jedoch bis heute weder als kommunale Naturschutz-, noch als Landschaftsschutzzone gesichert. Dies ist auch im Rahmen der aktuellen Zonenplanversion nicht vorgesehen, womit überhaupt erstmals Natur- und Landschaftsschutzzonen im Zonenplan ausgewiesen werden.

Als Argument für die fehlende Unterschutzstellung wird angeführt, dass man die Gärten des Münsterhangs als Privatgrund nicht mit einer Schutzzone überlagern könne. Dass man dies ausserhalb des Stadtkantons anders sieht, wissen zum Beispiel Landwirte bestens, deren Wiesen in der Landschafts- oder Naturschutzzone liegen.

Weiter wird gegen einen Schutz argumentiert, dass beim Hügelzug ein Konflikt zwischen der Unterschutzstellung und dem Stegprojekt bestehe. Die Frage des Stegs müsse zuerst geklärt werden. Auch dieses Argument sticht nicht, denn Naturschutz bedeutet in aller Regel keine «Käseglocke», sondern verlangt nach einer Koordination zwischen den Interessen des Naturschutzes und der Nutzung. Ein solcher Ausgleich wird jeweils mit einer entsprechenden Verordnung geregelt.

Kein kantonaler Schutz
Auch die zweite Schutzmöglichkeit (neben dem zonenplanerischen Schutz), den Münsterhang mit der Aufnahme ins kantonale «Inventar der geschützten Naturobjekte» unter die Fittiche des Kantons zu nehmen, hat die Regierung bisher nicht wahrgenommen. Solche Unterschutzstellungen wurden ihr bisher von der zuständigen Stadtgärtnerei auch nicht beantragt.

Erst am 3. April 2014 wurde uns nach jahrelangen Bemühungen von Regierungsrat Wessels schriftlich zugesagt, dass tatsächlich solche kantonalen Unterschutzstellungen durch die Regierung innert eines Jahres vorgenommen werden sollen. Auf der Liste der möglichen Objekte fehlt der Münsterhang jedoch.

Am Münsterhang zeigt sich somit die unterschiedliche Arbeit von kantonaler Denkmalpflege und kantonalem Naturschutz. Die Denkmalpflege hat ihren gesetzlichen planerischen Schutzauftrag ernsthaft wahrgenommen und vermag sich offenbar auch gegen divergierende Interessen anderer Amtsstellen zu behaupten.

Die Stadtgärtnerei hingegen, wo Natur- und Landschaftsschutz angesiedelt sind, hat die zentrale planerische Grundaufgabe jahrzehntelang versäumt.

Jost Müller Vernier

April 2014 

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