Zonenplan: Poker um Naturschutzzonen

Der WWF Region Basel hat zur Beratung des Zonenplans im Grossen Rat folgendermassen Stellung bezogen:

Wir begrüssen die Zonenplanrevision, die zahlreiche Verbesserungen und gerade mit den Naturschutzzonen nötige Neuerungen bringt. Wir möchten folgende Anliegen zur Prüfung übergeben.

Separate Behandlung Stadtrandentwicklungen Ost und Süd
Wir sind der Auffassung, dass diese beiden gewichtigen Vorhaben zu wenig gediehen sind, als dass nun in einem ersten Schritt verbindlich Details (z.B. Bruttogeschossfläche) geregelt werden können, ohne dass das Gesamtvorhaben, die Standorte der Bauten und die ökologischen Vernetzungsstandorte bekannt sind.
Zudem fehlt für die Siedlungserweiterungen in die Grün- bzw. Landwirtschaftsfläche der verlangte Ausweis über das innere Entwicklungspotential im bebauten Raum für Verdichtung und Umnutzung.
Die beiden Stadtrand-Vorhaben dürften auch von privater Seite die umstrittensten Teile sein. Für eine speditive Behandlung der Zonenplanrevision kann es deshalb verfahrenstechnisch Sinn machen, die beiden heiklen Teile, die dem Zonenplan angefügt sind, aus dem aktuellen Zonenplanverfahren zu entfernen und separat zu behandeln.

Streichung spezielle Nutzungsvorschriften Sportanlagen Schorenmatte
Wir betrachten das Vorhaben für Kunstrasenfelder in der Grundwasserschutzzone als kaum gesetzeskonform; es ist aus dem Zonenplanentwurf zu streichen.

Präzisierung spezielle Nutzungsvorschrift Freizeitgartenareale
Wir möchten anregen, die Vorgaben dahingehend zu präzisieren, dass Sporteinrich­tungen wie Fussball-, Tennis- oder Minigolfanlagen, Schwimmbäder oder Kunstrasen, die mit der Grundnutzung nichts zu tun haben, in Familiengartenarealen nicht zulässig sind. Wir wenden uns auch gegen die Möglichkeit, auf dem Bäumlihofareal, das durch Volksentscheid frei zu halten ist, Ersatzfamiliengartenareale einrichten zu können.

Ausweisung «Landschaftsrichtplan ‹Landschaftspark Wiese›»
Weiter regen wir an, den «Landschaftsrichtplan ‹Landschaftspark Wiese›» als Spezialzone im Zonenplan auszuweisen, was dem Anliegen der Wiese-Initiative nach «gesetzgeberischem» (in diesem Falle planungsrechtlichem) Schutz und den Vorgaben des Grossen Rates entspricht.

Aufnahme Naturschutzzonen
Wir bitten Sie zudem, die Aufnahme verschiedener Areale (Münsterhügel, Wolf-Gottesacker oder Gellertgut) als Naturschutz-, -schonzonen zu prüfen und Waldreservate (sofern solche bisher überhaupt existieren) informierend aufzunehmen. Die fehlenden drei geschützten Naturobjekte müssen weiter gemäss § 8 Abs. 4 NLG im Zonenplan enthalten sein.

4. September 2012

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